1. Sämtliche direkt oder durch unsere Vertreter abgegebenen Angebote verstehen sich, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart und
von uns bestätigt ist, sowohl hinsicht­lich des Preises als auch der Mengen und Lieferzeit freibleibend.

2. Alle Abschlüsse sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind
ausgeschlossen. Die Ihnen zugehende Bestä­tigung dieses Auftrages ist hinsichtlich Paarzahl und Lieferungsmöglichkeit nur insoweit
gültig, als wir selbst die Möglichkeit haben, alle erforderlichen Roh- und Fertigmaterialien bereitzustellen. Rohstoffschwierigkeiten
entbinden uns von der Lieferung, Rohstoffverteuerungen berechtigen uns auch nach Annahme des Auftrages zu Preiserhöhungen.

3. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt wurde, ab Lager Küps einschließlich Verpackung. Die
Sendungen gehen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch versichert. Die
Auslieferung nach Deutschland, Österreich und Benelux erfolgt ab € 350.- Auftragswert pro Liefertermin / je Firma „Frei Haus“. Andere Länder
auf Anfrage.
Bei einem Auftragswert unter € 100.- wird ein Mindermengenzuschlag von € 10.- berechnet.

4. Bei nicht fristgemäß eingehenden Einteilungen gemäß Vereinbarung oder nach Auffor­derung behalten wir uns Artikeländerungen
und Liefermöglichkeiten ausdrücklich vor.

5. Wir sind berechtigt, alle Abschlüsse und Aufträge in Teillieferungen vorzunehmen.

6. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung der
Lieferzeiten, berechtigen den Besteller jedoch nicht, vom Kauf zurückzutreten. Das Recht des Käufers zum Rücktritt wird erst wirksam,
wenn dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist stellt, die mindestens 14 Arbeitstage umfassen muss, deren Einhaltung vom
Verkäufer nochmalig aner­kannt, ansonsten aber verabsäumt wurde.

7. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Verkäufer das Recht zu, schnellstmöglich Ersatzpaare zu senden, die frei von Mängeln
sind. Berechtigte Beanstandungen sind sofort nach Eintreffen der Ware zu erheben. Nach Ablauf von drei (3) Tagen sind Bean­
standungen nicht mehr zulässig. Der Lieferschein ist den Beanstandungen beizufügen. Die beanstandete Ware darf nur mit
Genehmigung des Verkäufers zurückgesandt werden, unfrei zugestellte Rücksendungen werden nicht angenommen.

8. Preisminderung oder Schadenersatz, Aufrechnung sowie Geltendmachung von Pfand­- und Zurückbehaltungsrechten uns gegenüber
ist unzulässig. Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen nicht erfolgter oder verzögerter Lieferung oder aus anderen Gründen
kommen wir nicht auf. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.

9. Die Zahlungsbedingungen sind jeweils unter Angeboten und Rechnungen vermerkt. Zahlungen haben, soweit nichts Anderes
vereinbart ist, bei Rech­nungserteilung vor Absendung der Ware zu erfolgen. Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar - wenn uns
konvenierende Auskünfte vorliegen - 10 Tage dato Faktura netto. Alle Rechnungen sind nach Ablauf dieser Frist fällig und klagbar. Der
Käufer verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank (§ 288 (2) BGB) zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der Brütting & Co. EB-
Sport International GmbH bzw. GEKA-Sport GmbH vorbehalten. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von Brütting
& Co. EB-Sport International GmbH bzw. GEKA-Sport GmbH, die nach Eintritt der Fälligkeit des Entgeltes erfolgt, nicht zahlt.
Unabhängig davon kommt der Käufer in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag oder der Rechnung von Brütting & Co. EB-
Sport International GmbH bzw. GEKA-Sport GmbH kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung,
wonach der Käufer auch dreißig (30) Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Der Zugang
einer Rechnung wird spätestens nach drei (3) Tagen nach Versendung der Rechnung angenommen.

10. Für die Annahme von Zahlungen gelten die zur Zeit der Zahlung gültigen Bestim­mungen. Zulässige Zahlungsmittel sind
Banküberweisungen und Inlandschecks, die nicht vordatiert sein dürfen. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs
gutgeschrieben und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

11. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. eines zu Lasten des Käu­fers bestehenden Kontokorrent-Saldos oder der hierfür
gegebenen Schecks bleibt die Ware unser Eigentum. Sie dürfen die Ware nur in regulärem Geschäftsverkehr veräußern und treten
hiermit alle Ihnen daraus zustehenden Forderungen an uns ab. Sie sind berechtigt, die Forderungen so lange einzuziehen, als Sie
Ihren Zahlungs­verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommen. Zurückgenommene Ware wird bewertet nach dem
wirklichen Wert zur Zeit der Rückgabe, nach dem Sortiment, nach modischen Änderungen sowie nach der Ramponierung, die durch
Lagerung oder Anproben entstanden ist.
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Käufer stimmt zu, dass er
Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt
gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung
im Postweg umgestellt werden. Hierfür werden Verwaltungskosten von 2,95 Euro je Rechnung berechnet.

12. Der Besteller erkennt durch Erteilung des Auftrages diese Bedingungen als ausschließlich maßgebend an. Sie sind vor allem für alle
folgenden Bestellungen verbindlich, ohne dass es eines besonderen Hinweises bedarf. Andere Bedingungen, die, gleich­gültig in
welcher Form, etwa von Käufern auf eigenen Auftragsvordrucken oder anderswie gestellt werden sollten, sind ausgeschlossen.

13. Sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen betroffen
ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.